7 dokumentierte Fälle, in denen ein Vorname aus dieser Kategorie vom Standesamt abgelehnt oder als grenzwertig eingestuft wurde.
Kurzform ohne klare Geschlechtszuordnung (in Deutschland eingeschränkt).
In einem Einzelfall vom Gericht abgelehnt, vermutlich wegen Geschlechtsambiguität.
Bei einem Jungen vom Gericht abgelehnt, da als weibliche Form gilt.
Geschlechtsambiguität im Einzelfall.
Vom Gericht im Einzelfall abgelehnt wegen Geschlechtsambiguität.
Bei einem Jungen vom Gericht abgelehnt (typisch weiblicher Vorname).
Bei einem Jungen vom Gericht abgelehnt.