7 historische Quellenhinweise zu Vornamen aus dieser Kategorie. Sie sind keine aktuelle Rechtsauskunft.
Kurzform ohne klare Geschlechtszuordnung (in Deutschland eingeschränkt).
Einordnung. Undatierter Sekundärbericht
In einem Einzelfall vom Gericht abgelehnt, vermutlich wegen Geschlechtsambiguität.
Einordnung. Undatierter Sekundärbericht
Bei einem Jungen vom Gericht abgelehnt, da als weibliche Form gilt.
Einordnung. Undatierter Sekundärbericht
Das Bundesverfassungsgericht hob die angegriffene Ablehnung auf, soweit ein zusätzlicher geschlechtskennzeichnender Vorname verlangt wurde.
Einordnung. Primärquelle: gerichtliche Entscheidung, 2008, Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 576/07
Vom Gericht im Einzelfall abgelehnt wegen Geschlechtsambiguität.
Einordnung. Undatierter Sekundärbericht
Bei einem Jungen vom Gericht abgelehnt (typisch weiblicher Vorname).
Einordnung. Undatierter Sekundärbericht
Bei einem Jungen vom Gericht abgelehnt.
Einordnung. Undatierter Sekundärbericht
Die dokumentierten Fälle ersetzen keine Prüfung durch das zuständige Standesamt im Einzelfall.