Nachdem unser Babyjunge im November geboren wurde, mussten wir nicht nur als Familie zusammenfinden und unseren Alltag neu strukturieren, es gab auch einige formelle Dinge, die erledigt werden mussten. Dazu gehört die Beantragung des Kindergelds. Mit unserem Kindergeldrechner kannst du schnell berechnen, wie viel Kindergeld dir zusteht. Kindergeld ist eine staatliche bzw. Ausgleichsleistung, die beantragt werden muss. Wer keinen Antrag stellt, der erhält auch kein Kindergeld. Neben dem Kindergeld solltest du auch Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Elternzeit nicht vergessen.
- Anspruch: Eltern bekommen Kindergeld, wenn sie ihr Kind regelmäßig versorgen und es in ihrem Haushalt lebt
- Höhe: Seit Januar 2026 gibt es 259 € pro Kind und Monat
- Antrag: Online bei der Familienkasse stellen, rückwirkende Auszahlung höchstens für 6 Monate
- Dauer: Mindestens bis 18 Jahre, bei Ausbildung/Studium bis 25 Jahre, bei Behinderung unbegrenzt
1. Allgemeines zum Kindergeld
Das Kindergeld dient der Grundversorgung der Kinder in Deutschland und dient als Sozialleistung der verfassungsrechtlich garantierten Freistellung des Existenzminimums eines Kindes.
Kindergeld beantragen können generell Eltern, die ihr Kind regelmäßig versorgen und mit ihm in einem Haushalt leben. Ausgezahlt wird es durch die Familienkasse.
Den Antrag kannst du online bei der Familienkasse stellen. Das ist ehrlich gesagt deutlich angenehmer als Papierkram am Küchentisch, gerade wenn zu Hause ein Neugeborenes liegt und sowieso alles etwas durcheinander ist.
2. Antrag auf Kindergeld online stellen
Der einfachste Weg führt inzwischen über den Online-Antrag der Familienkasse. Wenn du eine BundID nutzt, kann der Antrag direkt online übermittelt werden. Ohne diese digitale Bestätigung können Formulare weiterhin ausgedruckt und per Post verschickt werden.
Das Formular für den Antrag findest du hier: Kindergeldantrag
Zusätzlich muss man zudem für jedes Kind eine Anlage ausfüllen, die findest du hier: Anlage Kind
Wichtig ist vor allem die Frist: Kindergeld wird höchstens für 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Möglich ist es auch, den Antrag schon vor der Geburt vorzubereiten. Die Geburtsurkunde musst du dann nachreichen, und ausgezahlt wird natürlich erst, wenn der Anspruch tatsächlich geprüft werden kann.
2.1 Benötigte Unterlagen für den Antrag
Für den Erstantrag brauchst du in der Regel Angaben zu dir, zum anderen Elternteil und zum Kind. Nach der Geburt wird außerdem die Geburtsurkunde beziehungsweise der Geburtsnachweis wichtig. Für volljährige Kinder brauchst du Unterlagen, die den Anspruch belegen, zum Beispiel eine Ausbildungsbescheinigung, Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder einen Nachweis bei einer Behinderung.
3. Die wichtigsten Fragen und Antworten
Dass es Kindergeld gibt und Eltern zusteht, weiß eigentlich jeder. Dennoch gibt es so einige Fragen rund um das Kindergeld. Hier findest du die Antworten zu den wichtigsten:
3.1 Wer hat Anrecht auf Kindergeld?
Kindergeld können im Prinzip Familien mit Kindern erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Eltern, deren leibliche Kinder im Haushalt leben.
- Eltern, die eines oder mehrere Kinder adoptiert haben.
- Großeltern, wenn sie ihr Enkelkind in ihrem Haus großziehen.
- Pflegekinder, die längere Zeit im Haus ihrer Pflegeeltern leben und somit ein Familienbild abgeben.
Auch für volljährige Kinder kann Kindergeld weitergezahlt werden, zum Beispiel während einer Ausbildung, eines Studiums, eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes. Vollwaisen können unter bestimmten Voraussetzungen selbst Kindergeld bekommen.
3.2 Wie hoch ist der Betrag des Kindergeldes?
Die Höhe des Kindergeldes ist im § 66 EStG bzw. § 6 BKGG festgelegt. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Kindergeldsätze sowie die Entwicklung der letzten Jahre:
Kind | Ab 2026 | 2025 | 2023-2024 | 2021-2022 |
|---|---|---|---|---|
| 1. Kind | 259 € | 255 € | 250 € | 219 € |
| 2. Kind | 259 € | 255 € | 250 € | 219 € |
| 3. Kind | 259 € | 255 € | 250 € | 225 € |
| 4. Kind und weitere | 259 € | 255 € | 250 € | 250 € |
Hinweis: Seit 2023 erhalten alle Kinder den gleichen Betrag. Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen beträgt zusätzlich bis zu 297 € pro Monat (Stand 2026).
3.3 Wann wird das Kindergeld ausbezahlt?
Die Auszahlung des Kindergeldes findet monatlich statt. Der genaue Termin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Die Nummer findest du auf dem Kindergeldbescheid.
Ist der Bescheid nicht mehr auffindbar, kannst du die Kindergeldnummer oft auch dem Kontoauszug entnehmen. Die Endziffern gehen von 0 bis 9. Familien mit niedriger Endziffer erhalten die Zahlung eher am Monatsanfang, Familien mit hoher Endziffer eher am Monatsende. Die aktuellen Termine veröffentlicht die Familienkasse online.
3.4 Wer bekommt Kindergeld und wer einen Kinderfreibetrag?
Kindergeld und der Kinderfreibetrag hängen zusammen, Eltern müssen sich darum jedoch keine Gedanken machen. Das Finanzamt ermittelt automatisch, ob durch Anwendung des Kinderfreibetrags mehr Geld gespart wird als durch die Auszahlung des Kindergelds.
Ob sich der Kinderfreibetrag wirklich auswirkt, hängt vom zu versteuernden Einkommen und der konkreten Steuerberechnung ab. Pauschale Grenzen sind hier schnell veraltet. Die sogenannte Günstigerprüfung macht das Finanzamt automatisch.
Das Kindergeld bekommen Eltern zunächst ausgezahlt. Wenn der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist, wird das bereits gezahlte Kindergeld in der Steuerberechnung berücksichtigt.
3.5 Wie lange besteht der Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag?
Das Recht auf Zahlung von Kinderfreibetrag oder Kindergeld beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes. Im Allgemeinen besteht der Zahlungsanspruch mindestens so lange, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wenn ein Kind eine Ausbildung oder ein Studium macht, kann Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Danach kommt Kindergeld nur noch in besonderen Fällen in Betracht, zum Beispiel bei einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen Lebensunterhalt wegen der Behinderung nicht selbst bestreiten kann und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
3.6 Was sind Zählkinder?
Früher waren Zählkinder vor allem wichtig, weil das Kindergeld nach der Reihenfolge der Kinder gestaffelt war. Seit 2023 gibt es für jedes Kind den gleichen Betrag. Dadurch spielt die Reihenfolge der Kinder für die Höhe des Kindergeldes aktuell keine Rolle mehr.
Trotzdem kann die Familienkasse in besonderen Familienkonstellationen prüfen, wer für welches Kind anspruchsberechtigt ist. Wenn Patchwork, getrennte Haushalte oder mehrere mögliche Berechtigte im Spiel sind, lohnt sich der direkte Blick in die Hinweise der Familienkasse.
4. Kindergeld bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder Auslandsbezug
Auch Familien mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Kindergeld bekommen. Ob ein Anspruch besteht, hängt aber stark vom Einzelfall ab. Entscheidend sind zum Beispiel Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, Erwerbstätigkeit beziehungsweise Steuerpflicht in Deutschland, der Aufenthaltsstatus und der Wohnort des Kindes.
Bei Familien aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gelten besondere Koordinierungsregeln. Lebt oder arbeitet ein Elternteil in einem anderen Staat, prüft die Familienkasse, welches Land vorrangig zuständig ist.
Bei Familien aus anderen Staaten kann ein bestimmter Aufenthaltstitel nötig sein. Wenn ein Kind oder ein Elternteil im Ausland lebt, solltest du die aktuelle Prüfung der Familienkasse nutzen, statt dich auf pauschale Aussagen zu verlassen.
Die wichtigsten Hinweise findest du auf der Seite der Familienkasse zum Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland.
5. Meldepflichten in Bezug auf Kindergeld
Wenn sich die familiären Umstände ändern und somit das Kindergeld wegfällt oder eine Änderung vorgenommen werden muss, ist die Kindergeldstelle sofort davon zu unterrichten. Wird dies versäumt, kann die Familienkasse sich auf § 68 EStG berufen und auf eine Rückforderung bestehen. Obendrein können auch Bußgelder aufgrund des Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz verhängt oder sonstige strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Eine Meldung an die Familienkasse ist zum Beispiel nötig, wenn:
- ein Kind stirbt
- die Familie ins Ausland zieht
- die Trennung oder Scheidung des Elternpaares ansteht
- das Kind aus dem Elternhaus auszieht
- das Kind einer Arbeit im Ausland nachgeht
- die Eltern andere Leistungen für das Kind erhalten
- das Kind eine Arbeit im öffentlichen Dienst beginnt
Bei volljährigen Kindern musst du der Familienkasse außerdem Bescheid geben, wenn:
- sie erstmalig Lohn oder Arbeitsentgelt beziehen
- sich das bisher berechnete Einkommen erhöht
- das Studium oder die Ausbildung unterbrochen, abgebrochen oder beendet wird
- das Kind eine Ausbildung oder ein Studium beginnt und zuvor auf Ausbildungssuche war
- sich der Familienstand aufgrund einer Schwangerschaft ändert
Die Familienkasse hat nach § 69 EStG jederzeit das Recht nachzuforschen, ob sich die Familienverhältnisse geändert haben. Das kann anhand der melderechtlichen Daten geschehen, die für die Familienkasse fortwährend zugänglich sind.










